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Scholz & Meis Versicherungsmakler GmbH
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Rückwirkungsschäden | 15.03.2011

Produktions-Stopp beim Zulieferer und Abnehmer

Für Unternehmer eines produzierenden Betriebes sind die Produktionsabläufe das Nonplusultra. Hier entscheiden sich Effizienz und die Zukunft. Was aber passiert, wenn Sie unverschuldet die Produktion einstellen müssen?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört von jeher in jedes Unternehmen. Schäden auf den Betriebsstätten durch Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel- und Elementar-Schäden sowie unbenannte Gefahren sollten versichert sein. Im Rahmen der Versicherungssumme und der Haftzeit sind durch den Produktionsausfall entgangene Gewinne und fortlaufende fixe Kosten versichert.

Für produzierende Betriebe, die von Zulieferern „abhängig“ sind, muss der Deckungsumfang erweitert werden. Wichtig ist, dass Ihre Betriebsunterbrechung auch versichert ist, wenn Ihr Zulieferer anlässlich eines Sachschadens nicht liefern kann. Im Extremfall heißt das für Sie, dass Ihre Produktion ausfällt und auch Sie selbst nicht weiter liefern können. Gleiches gilt, wenn bei Ihrem Abnehmer die Produktion aufgrund eines Sachschadens steht und Sie deshalb nicht weiter produzieren können. Rückwirkungsschäden sollten in jedem Fall ausreichend hoch mitversichert werden.

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