Eine Information der Firma Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG Otto-Brenner-Straße 201, 33604 Bielefeld Telefon: (05 21) 55 73 74-0 http://www.hasenclever.de/ |
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Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen
gemäß § 21a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) während der Fahrt grundsätzlich
angelegt werden. Ein Verstoß
gegen diese Vorschrift kann hinsichtlich
unfallbedingter Körperschäden zu einer
Haftungskürzung wegen Mitverursachung
führen. Im verhandelten Fall ging es um
einen Zweitunfall. Hier lehnte der BGH
eine Haftungskürzung aber ab, da die
Geschädigte nach dem ersten Unfall nicht
nur berechtigt war, den Gurt zu lösen, um
sich in Sicherheit zu bringen, sondern
sogar dazu verpflichtet war, die Unfallstelle
gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 2 StVO zu
sichern. Deshalb führte der nicht angelegte
Sicherheitsgurt beim Zweitunfall
nicht zu einer Leistungskürzung. |