Eine Information der Firma Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG Otto-Brenner-Straße 201, 33604 Bielefeld Telefon: (05 21) 55 73 74-0 http://www.hasenclever.de/ |
Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG Otto-Brenner-Straße 201, 33604 Bielefeld Telefon: (05 21) 55 73 74-0 http://www.hasenclever.de/ |
Der Versicherungsnehmer (VN) stellte
einen Schlepper in der Scheune ab, in
der auch Heu und Stroh gelagert wurden.
Wenige Stunden später brach in der
Scheune ein Brand aus. Dieser zerstörte
die Scheune und die auf dem Dach befindliche
Photovoltaikanlage. Die Brandursache
konnte nicht festgestellt werden.
Der VN verlangte Entschädigung aus der
Versicherung für die Photovoltaikanlage.
Der Versicherer (VR) erklärte den Rücktritt
vom Vertrag und anschließend dessen
Anfechtung, weil der VN im Versicherungsantrag
angegeben hatte, dass in
dem Gebäude keine feuergefährlichen
Materialien, wie Heu oder Stroh, gelagert
würden. In einer Leitsatzentscheidung
lehnte der BGH den Tatbestand des Vorsatzes
ab und begründete: „Leistungsfreiheit
des VR nach § 26 Abs. 1 Satz 1
VVG wegen vorsätzlicher Gefahrerhöhung
gemäß § 23 Abs. 1 VVG setzt das
Bewusstsein des VN von der gefahrerhöhenden
Eigenschaft der von ihm
vorgenommenen Handlung voraus. Ein
zum Leistungsausschluss führender
Vorsatz des VN ergibt sich nicht allein
aus der Kenntnis der gefahrerhöhenden
Umstände.“ Die Sache wurde zur neuen
Verhandlung und Entscheidung an
das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Anmerkung: Eine Leistungskürzung
wegen grober Fahrlässigkeit bleibt
wahrscheinlich. |