Eine Information der Firma Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG Otto-Brenner-Straße 201, 33604 Bielefeld Telefon: (05 21) 55 73 74-0 http://www.hasenclever.de/ |
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Das folgende BGH-Urteil betrifft eine Zusatzdeckung zur gewerblichen Feuerversicherung. Allerdings ist der Bedingungswortlaut zum Thema Überschwemmungsschäden und dem Ausschluss Sturmflut identisch mit vielen eigenständigen Elementarschaden-Versicherungen. Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut in § 8 Nr. 4 a) bb) ECB 2010 greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung darstellen (hier: 16 km entfernt von der Küstenlinie kommt es zu einer Überschwemmung durch zurückgestautes Flusswasser). BGH vom 27.02.2020, Az. IV ZR 235/19 |