Eine Information der Firma Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG Otto-Brenner-Straße 201, 33604 Bielefeld Telefon: (05 21) 55 73 74-0 http://www.hasenclever.de/ |
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Bei einer Krankentagegeld-Versicherung ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht dafür nicht aus. Hingegen ist es Aufgabe des Versicherers, darzulegen und zu beweisen, dass seine Leistungspflicht zu dem von ihm behaupteten Zeitpunkt wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person geendet hat. Bundesgerichtshof (BGH) vom 30.06.2010, Az. IV ZR 163/09 |