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Neue EU-Richtlinie

Produktsicherheitsgesetz

veröffentlicht am 14.09.2012

Das neue Produktsicherheitsgesetz verschärft die Haftung für Hersteller, Internethändler, Händler und Zulieferer. Der Personenschaden steht dabei im Mittelpunkt.

Lebensmittel, Spielzeug und Elektroartikel stehen unter besonderer Beobachtung. Bei Produktfehlern muss die Aufsichtsbehörde informiert werden, diese kann einen Produktrückruf anordnen. Mit einer Erweiterung der Rückrufkosten- Haftpflicht sind Herstellungskosten zurückgerufener, aber noch nicht ausgelieferter Produkte, Umsatzrückgänge sowie Werbekosten versicherbar.

 

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