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Haftung

Übergreifendes Feuer

veröffentlicht am 17.03.2014

Im Zuge wachsender Industriegebiete, von Einkaufszentren und dichter städtischer Bebauung wächst auch das Risiko des übergreifenden Feuerschadens.

Das Gesetz gibt ganz eindeutig vor: Jeder Schadenverursacher haftet für schuldhaft herbeigeführte Schäden gegenüber dem Geschädigten in voller Höhe. Wenn das Feuer von Ihrer Betriebsstätte auf die des Nachbarn übergreift, sollten Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme in Ihrer Betriebshaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung vereinbart haben. Nur so können Regressansprüche voll ersetzt oder abgewehrt werden.

 

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