Eine Information der Firma HTV Versicherungsmakler GmbH Nagelsweg 55, 20097 Hamburg Telefon: 040 – 80 80 65 8-0 https://www.htv-vers.de/kundenzeitung |
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Bei einer Krankentagegeld-Versicherung ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht dafür nicht aus. Hingegen ist es Aufgabe des Versicherers, darzulegen und zu beweisen, dass seine Leistungspflicht zu dem von ihm behaupteten Zeitpunkt wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person geendet hat. Bundesgerichtshof (BGH) vom 30.06.2010, Az. IV ZR 163/09 |