Wichtige Hinweise für Ihren Versicherungsschutz
veröffentlicht am 15.03.2016
Mit den folgenden Beispielen erhalten
Sie Hilfestellungen für Ihren Versicherungsschutz.
Dazu ist es erforderlich,
dass Sie alle gesetzlichen und versicherungsvertraglichen
Verpflichtungen
erfüllen und uns wichtige Änderungen
immer umgehend mitteilen.
Sicherheitsvorschriften und vertragliche Verpflichtungen
Haben Sie die Revision Ihrer elektrischen
Anlagen termingerecht durchgeführt?
Gibt es ein Explosionsschutz-Dokument
und alle Erlaubnisscheine für feuergefährliche
Arbeiten? Haben Sie Brandschutzhelfer
gemäß Arbeitsschutzgesetz
eingewiesen? Werden Mindestabstände
zur Batterieladestation eingehalten? Halten
Sie die Mindestlagerhöhe von 15 cm
für Waren unter Erdgleiche ein? Beachten
Sie, selbst nach Umsetzung aller
behördlichen Auflagen und BG-Vorschriften
kann es sein, dass die Sicherheitsvorschriften
in Ihrem Versicherungsvertrag
darüber hinausgehen. Gefahrerhöhungen
Stimmt die Nutzungsart aller Gebäude
noch? Ist das Bauamt über Änderungen
informiert? Wird die Garagenverordnung
Ihres Bundeslandes eingehalten? Beachten
Sie, Lagerhallen, Scheunen etc.
dürfen nicht als Garage genutzt werden.
Sind Teile Ihres Betriebes stillgelegt?
Werden leerstehende Gebäude im Winter
beheizt? Sind Gebäude eingerüstet?
Sind erschwerende Risiken in der Nachbarschaft
hinzugekommen? Allgemeine Veränderungen und neu hinzukommende Risiken
Hat sich Ihr Tätigkeitsfeld verändert oder
erweitert? Muss Ihre Betriebshaftpflicht
vom Umfang und der Höhe nach angepasst
werden? Sind neue Risiken hinzugekommen?
Sind Sie umgezogen oder
ist eine neue Betriebsstätte hinzugekommen?
Nur, wenn Sie uns einen neuen
Versicherungsort mitteilen, sind Sie dort
versichert! Sind An-, Um- und Ausbauten
erfolgt? Haben Sie Neuanschaffungen
vorgenommen oder haben vorhandene
Anlagen eine Wertsteigerung erfahren?
Sind Lagervorräte aus reichend hoch
versichert? Stimmen also alle Versicherungssummen
noch? Müssen diese
durch einen Sachverständigen überprüft
werden? Haben Sie für den Fall einer
Betriebsunterbrechung einen Notfallplan?
Sind die Haftzeiten Ihres Ver trages
ausreichend lang? Bestehen produktionsbedingte
Abhängigkeiten zu Abnehmern
oder Zulieferern? | Schadenmeldung
Melden Sie uns Schäden immer umgehend,
damit Sie sich Ihren wertvollen
Versicherungsschutz erhalten! Haben Sie Rückfragen?
Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir Ihre
vertragliche Situation prüfen sollen. |
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