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Live aus der Schadenspraxis

Unser Wohnraum im Keller ist durch Rückstau von Starkregen vollgelaufen...

veröffentlicht am 15.03.2017

„Unser Wohnraum im Keller ist durch Rückstau von Starkregen vollgelaufen. Werden die Durchfeuchtungsschäden an unserem Haus von der Elementarversicherung übernommen?“

Grundsätzlich werden Schäden durch Rückstau aufgrund von Witterungsniederschlägen im Rahmen der Elementarversicherung übernommen. Viele Schäden können aber mit einer funktionierenden Rückstausicherung verhindert werden. Aus diesem Grund fordern die meisten Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe. Es wird nicht nur der Einbau gefordert, Sie müssen diese auch funktionsbereit halten.

Wenn Sie keine Rückstauklappe eingebaut haben oder eine vorhandene Rückstauklappe nicht funktioniert, müssen Sie mit Kürzungen bis hin zur Leistungsfreiheit rechnen.

 

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