Eine Information der Firma KMV Versicherungsmakler GmbH Feuerwehrstr. 14, 46459 Rees-Haldern Telefon: 02850 416 777 0 Fax: 02850 416 777 1 E-Mail: info@kmv24.de http://www.kmv24.de/ |
KMV Versicherungsmakler GmbH Feuerwehrstr. 14, 46459 Rees-Haldern Telefon: 02850 416 777 0 Fax: 02850 416 777 1 E-Mail: info@kmv24.de http://www.kmv24.de/ |
Infolge von Handwerkerarbeiten am
Dach eines
Wohnhauses brannte dieses
vollständig ab. Durch Feuer und Löscharbeiten
wurde das Nachbargebäude erheblich
beschädigt. Die Nachbarn wollten
vom Dachdecker Schadensersatz, er
wurde verurteilt, war aufgrund einer
Privatinsolvenz
aber zahlungsunfähig.
Nun wollten die Geschädigten Schadensersatz
vom Eigentümer, auf dessen
Grundstück das Feuer ausbrach. Da der
Handwerker gewissenhaft ausgesucht
wurde, lag kein Verschulden des Auftraggebers
vor. Nach Auffassung des BGH ist
ein Verschulden auch nicht notwendig,
da der § 906 BGB einen verschuldensunabhängigen
nachbarschaftlichen Ausgleichsanspruch
regelt. Das Gericht vertrat
die Meinung, dass der Auftraggeber
des Dachdeckers „Störer“ im Sinne des
BGB war und damit zum Schadensersatz
verpflichtet ist. Wird der § 906 BGB zum
Schadensersatz herangezogen, besteht
in der Regel Versicherungsschutz über
eine Haus- und Grundstückhaftpflicht-Versicherung. |