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Fahrerschutz

Damit Sie selbst nicht auf der Strecke bleiben

veröffentlicht am 16.09.2019

Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht ausreichend abgesichert, wenn er einen Unfall selbst- oder mitverschuldet. Auch Insassen-Unfallversicherungen beziehen den Fahrer nicht immer in den Schutz ein.

Unsere Lösung
Eine Lösung bietet die Fahrerschutz-Versicherung. Im Gegensatz zur Insassen- Unfallversicherung leistet die Fahrerschutz- Versicherung für den tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers – und das bis zu 12 Millionen EUR je Schadenfall!

Die Fahrerschutz-Versicherung ist in Verbindung mit einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar. Der monatliche Preis für diesen wichtigen Einschluss beträgt ca. 2 Euro.

Sie kommt für den konkreten Personenschaden des Fahrers auf und übernimmt die dadurch entstehenden Folgekosten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen zahlt sie sogar ein Schmerzensgeld. Geleistet wird für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbstverschuldet hat, aber auch, wenn der Schädiger unbekannt oder mittellos ist. Können die Ansprüche gegen einen Schädiger oder Sozialversicherungsträger (z.

B. Krankenkasse) gerichtet und durchgesetzt werden, übernimmt die Fahrerschutz- Versicherung die mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten. Darunter fallen Verdienstausfall, Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Schmerzensgeld sowie Hinterbliebenenrenten.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie den Einschluss in Ihren bestehenden Kfz-Vertrag wünschen.

 

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