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Lebensversicherung

Bezugsrecht vor Testament

veröffentlicht am 14.09.2011

Die Rechtslage ist eindeutig. Die Leistungen aus einer Lebensversicherung fallen nicht in den Nachlass des Verstorbenen.

Wer Leistungen im Todesfall erhalten soll, wird ausschließlich durch das Bezugsrecht im Lebensversicherungsvertrag geregelt. Anderslautende Verfügungen im Testament sind unwirksam.

Sehr wohl werden die Auszahlungen der Lebensversicherung bei der Ermittlung einer Erbschaftssteuerpflicht berücksichtigt. Diese kann durch eine geschickte Vertragsgestaltung vermieden werden.

 

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