Eine Information der Firma Joachim Krüger e.K. Rosenbergstrasse 134 70193 Stuttgart Tel.: +49 711 99339489 Fax: +49 711 99339483 mail@krueger-ek.de http://www.krueger-ek.de |
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„Eine gesetzliche Meldefrist gibt es nicht. Jedoch ist in den Vertragsbedingungen meist eine Meldefrist vorgesehen. Die Praxis verlangt häufig eine unverzügliche Meldung. Das heißt, dass bei Kenntnis einer Berufsunfähigkeit, die Meldung nicht schuldhaft verzögert werden darf. Eine zügige Anzeige – auch bei Verdacht einer Berufsunfähigkeit – liegt auch in Ihrem Interesse, da sich bei Verzögerungen der Leistungsbeginn für Ihre Berufsunfähigkeitsrente verschieben kann.“ |