Joachim Krüger e.K.
Rosenbergstrasse 134
70193 Stuttgart
Tel.: +49 711 99339489
Fax: +49 711 99339483
mail@krueger-ek.de
http://www.krueger-ek.de

Rauchwarnmelder

Aktuelle Fristen

veröffentlicht am 15.03.2016

Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ hat viel Gutes bewirkt: Der überwiegende Teil der Bundesländer hat bereits eine Rauchmelder-Gesetzgebung eingeführt.

Neben der Einbaupflicht bei Neu- und Umbauten gibt es auch für bestehende Wohnungen eine Verpflichtung, Rauchwarnmelder nachzurüsten. Bestehende Wohnungen müssen in Nordrhein-Westfalen bis zum 31.12.2016 und in Bayern bis zum 31.12.2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
www.rauchwarnmelder-lebensretter.de

 

zurück zur Übersicht