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Praxis-Tipps

Transportversicherung

veröffentlicht am 15.09.2016

Als produzierender Betrieb oder Händler werden Sie in aller Regel Ihre Waren von einem Frachtführerunternehmen mittels Liefer- oder Lastkraftwagen versenden lassen. Für den Frachtführer besteht erst dann eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Transportversicherung, sofern die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Die gesetzliche Haftungshöhe beträgt 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm, was circa 10 Euro entspricht. Wichtig: Prüfen Sie, ob die Höhe Ihrer Warenwerte mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftungshöhe ausreichend versichert ist und ob bei nicht vorhandener Versicherungspflicht Ihr Frachtführer überhaupt versichert ist. Sofern Sie auf der sicheren Seite sein wollen, schließen Sie für sich eine eigene Transportversicherung ab.

 

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