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Live aus der Schadenspraxis

Ich habe meinen Wohnungsschlüssel verloren...

veröffentlicht am 15.03.2017

Quelle: grosche.nrw – Fotolia.com

„Ich habe meinen Wohnungsschlüssel verloren und jetzt muss die Schließanlage des Hauses ausgetauscht werden. Zahlt das die Haftpflicht?“

Die Haftpflicht zahlt immer dann, wenn ein Dritter durch den Schlüsselverlust geschädigt wird. Dieser Zusatzbaustein ist allerdings nur in TOP-Bedingungen vereinbart und Sie müssen mit einer geringen Selbstbeteiligung rechnen. Bei Schadensmeldung wird zunächst geprüft, ob der Vermieter den Austausch der gesamten Schließanlage überhaupt verlangen kann.

Ist der Schlüssel beispielsweise im Ausland verloren gegangen, dürfte der „Finder“ den Zusammenhang zu dem Mietshaus nicht herstellen können. Bei Eigentumswohnungen wird nur der Schaden entschädigt, der den Miteigentümern entstanden ist.

 

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