Joachim Krüger e.K.
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Live aus der Schadenspraxis

Unser fünfjähriger Sohn hat die Heckscheibe vom Auto...

veröffentlicht am 15.09.2017

„Unser fünfjähriger Sohn hat die Heckscheibe vom Auto unseres Nachbarn beschädigt. Zahlt unsere Haftpflicht?“

Die Haftpflicht zahlt berechtigte Ansprüche, sie lehnt aber auch unberechtigte Ansprüche ab! Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktsfähig, Ihr Nachbar hat also keinen direkten Anspruch an Ihren Sohn und würde leer ausgehen. Nur wenn man Ihnen als Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen könnte, würde der Schaden beglichen werden.

In Premium-Bedingungswerken sind Schäden durch deliktsunfähige Kinder glücklicherweise berücksichtigt und der Schaden durch Ihr nicht deliktsfähiges Kind wird beglichen.

 

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