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Hundehalter

Haftpflicht häufig Pflicht

veröffentlicht am 15.09.2017

Hunde sind nicht nur niedlich, sie können auch Schäden anrichten. Herrchen und Frauchen haften für Bisse oder Sachbeschädigungen.

Wichtig: Da von einem Hund potentiell eine Gefahr ausgeht, haften Hundehalter im Rahmen der gesetzlichen Gefährdungshaftung ohne Verschulden mit ihrem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. In Berlin, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg ist deshalb jeder Halter eines Hundes, egal welcher Rasse, zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflicht gesetzlich verpflichtet. In einigen Bundesländern gilt dies nur für bestimmte Hunderassen. Auch anderen Hundehaltern empfehlen wir diese Absicherung.

 

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