Joachim Krüger e.K.
Rosenbergstrasse 134
70193 Stuttgart
Tel.: +49 711 99339489
Fax: +49 711 99339483
mail@krueger-ek.de
http://www.krueger-ek.de

Urteile

Nachprüfung Berufsunfähigkeit

veröffentlicht am 15.03.2020

Will ein Versicherer eine zugesagte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr zahlen, weil nach seiner Auffassung keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt, muss er ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren anstrengen.

Ist die versicherte Person schon länger nicht mehr berufsunfähig, darf die Zahlung aber erst ab dem Zeitpunkt eingestellt werden, zu dem das Nachprüfungsverfahren angestrengt wurde. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherer die BU-Leistung noch gar nicht zugesagt hatte, sondern erst vom Gericht dazu verurteilt wurde.

BGH vom 13.03.2019, Az. IV ZR 124/18

 

zurück zur Übersicht