Eine Information der Firma Joachim Krüger e.K. Rosenbergstrasse 134 70193 Stuttgart Tel.: +49 711 99339489 Fax: +49 711 99339483 mail@krueger-ek.de http://www.krueger-ek.de |
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Das sollten Sie unbedingt unterlassen. Sie müssen auf den Halter warten oder die Polizei unterrichten. Wenn Sie sich von der Unfallstelle entfernen, wird das als Fahrerflucht gewertet. Fahrerflucht ist eine Straftat und bei Straftaten leistet Ihre Kfz-Versicherung nicht. Der Schaden des Unfallgegners wird zwar bezahlt, aber der Versicherer kann bis zu einem Betrag von 5.000 Euro die Kosten von Ihnen zurückfordern. Die Vollkaskoversicherung wird für den Schaden an Ihrem Fahrzeug keine Entschädigung leisten. Erschwerend kommt hinzu, dass Ihnen der Führerschein entzogen werden kann. Bei höheren Schadenssummen droht je nach Landgerichtsbezirk außerdem eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. |