Joachim Krüger e.K.
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Unfallversicherung

Mitwirkungsanteil prüfen

veröffentlicht am 15.09.2022

Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der Gesundheitsschädigung nach einem Unfall mit, mindert sich im Falle einer Invalidität der Invaliditätsgrad entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.

Für Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes oder einem Meniskusschaden, führt diese Mitwirkung schnell zu erheblichen Leistungseinbußen.

Bis zu einem Mitwirkungsanteil von 25 % erfolgt generell keine Leistungskürzung. In Premiumverträgen kann dieser Prozentsatz bis auf 100 % erhöht werden. In diesen Verträgen erfolgt dann keine Anrechnung von Vorerkrankungen mehr. Gern überprüfen wir auch Ihren bestehenden Versicherungsschutz und passen ihn gegebenenfalls an.

 

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