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Gebäudeversicherung

Sturmschäden durch Bäume am Gebäude und Grundstück

veröffentlicht am 15.09.2022

Private Gebäudeversicherung: Sturmschäden durch Bäume am Gebäude und Grundstück

Der Klimawandel ist für alle spürbar. Leider nimmt dadurch die Häufigkeit von Stürmen und insbesondere deren Intensität zu. Was ist versichert und wer reguliert welchen Schaden?

Liegt höhere Gewalt vor und der Baum liegt auf Ihrem Haus und quer im Garten, ist der Gebäudeversicherer eintrittspflichtig. Die Schäden am Gebäude werden im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme reguliert. Gleiches gilt für Garagen, Carports und Nebengebäude, sofern sie erfasst und mitversichert sind. Darüber hinaus enthalten leistungsstarke Deckungskonzepte die Beseitigung inklusive Zersägen, Abtransport und Entsorgung umgestürzter und entwurzelter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück. Des Weiteren sind auch Kosten für Schäden an gärtnerischen Anlagen als Folge eines am Gebäude entstandenen Sachschadens mitversichert. Sonstige Grundstücksbestandteile – Pergolen, Hecken als Grundstückseinfriedungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen – sind auch im Versicherungsschutz enthalten.

Für den Gebäudeschaden ist es unerheblich, ob es sich um Ihren Baum handelt oder es der Baum vom Grundstück Ihres Nachbarn ist – im Schadenfall ist immer der Versicherer des vom Schaden betroffenen Grundstücks zuständig. Bei den Aufräumungs- und Entsorgungskosten regelt die Grundstücksgrenze die entsprechende Zuständigkeit.

 

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