Eine Information der Firma Joachim Krüger e.K. Rosenbergstrasse 134 70193 Stuttgart Tel.: +49 711 99339489 Fax: +49 711 99339483 mail@krueger-ek.de http://www.krueger-ek.de |
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Im vorliegenden Fall musste das BSG über einen Wegeunfall entscheiden. Der Kläger hatte seine Heimfahrt mit der Straßenbahn unterbrochen, um ein Rezept aus seiner Hausarztpraxis abzuholen. Der Fußweg zurück zur Bahn ging in dieselbe Richtung wie die Fahrtrichtung der Bahn. Auf diesem Weg erlitt der Mann einen Unfall. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte nicht leisten, da der Heimweg wegen einer privatwirtschaftlichen Angelegenheit unterbrochen worden sei. Der Schutz hätte erst wieder gegriffen, wenn er die Haltestelle erreicht hätte bzw. erneut in die Straßenbahn eingestiegen wäre, so die Versicherung.
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