Joachim Krüger e.K.
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Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis

„Während des Umzugs wurde in unsere neue Wohnung eingebrochen. Muss ich den Schaden selbst bezahlen?“

veröffentlicht am 15.09.2023

Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis

In der Regel gilt dieser Schaden als versichert, da Sie während des Umzugs Versicherungsschutz in der alten und in der neuen Wohnung genießen.

Allerdings müssen die üblichen geforderten Sicherungen betätigt worden sein.

Zeigen Sie den Umzug bitte vorsichtshalber vorher an, um Diskussionen im Schadenfall vorzubeugen.

 

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