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Hausrat richtig versichert

Grob fahrlässiges Verhalten

veröffentlicht am 15.03.2009

Grobe Fahrlässigkeit führt häufig dazu, dass eine Hausratversicherung nicht oder nicht in vollem Umfang zur Leistung verpflichtet ist.

Bei Einbrüchen kommt grobe Fahrlässigkeit insbesondere dann in Betracht, wenn Täter durch gekippte Fenster oder Türen eindringen konnten, während man längere Zeit abwesend war. Seit 01.01.2009 sind Versicherer bei Neu- und Altverträgen in solchen Fällen teilweise leistungsfrei.

Neue Tarife bieten an, auch bei grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang zu zahlen. Leider ist niemand vor Fehlern gefeit. Wir empfehlen Ihnen deshalb, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern!

 

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