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Haftung für Baumbestand

Umstürzende Bäume

veröffentlicht am 15.03.2009

Wenn ein Baum auf Nachbars Grundstück fällt, ist nicht automatisch der Baumbesitzer schadenersatzpflichtig.

Wenn Sie Ihre Bäume regelmäßig durch einen Fachmann auf Standfestigkeit überprüfen lassen, ohne dass eine Abholzung empfohlen wird, trifft Sie in der Regel keine Schadenersatzpflicht. Wie oft kontrolliert werden sollte, fragen Sie am besten Ihren Fachmann. Die Haftungsfrage im Schadensfall prüft Ihre Haftpflichtversicherung.

 

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