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Altersvorsorge

Staatliche Förderung für Unternehmer

veröffentlicht am 15.03.2008

Viele Unternehmer und Selbstständige meinen, dass sie ausreichend auf das Alter vorbereitet sind. Ist das aber wirklich immer der Fall?

Durch den Besitz von Immobilien, Wertpapieren oder privaten Renten- und Lebensversicherungen, glaubt so mancher Unternehmer, ist ein finanziell gesicherter Lebensabend garantiert. Der Verkauf des Unternehmens wird ebenfalls in die Überlegungen mit einbezogen. Dafür ist aber auch ein Kaufinteressent mit einem attraktiven Angebot vonnöten.

Mit der Basis- oder Rürup-Rente unterstützt der Staat den Aufbau Ihrer Altersvorsorge: Der Sparbeitrag fließt als Sonderausgabe in Ihre Steuererklärung und mindert so Ihr zu versteuerndes Einkommen.

2008 können Alleinstehende 13.200 € und Verheiratete 26.400 € als Sonderausgaben geltend machen. Dafür ist ein Sparbeitrag von 20.000 €, bei Verheirateten von 40.000 €, zu leisten.

Ist der Ehepartner rentenversicherungspflichtig oder werden Beiträge an berufsständische Versorgungswerke gezahlt, so mindern sich die Beträge und damit auch die Sonderausgaben.

Gesellschafter-Geschäftsführer trifft das Jahressteuergesetz 2008, wenn sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung durchführen. Die Sonderausgaben sind dann leider empfindlich zu kürzen.

Maßgeblich für die Besteuerung der Rente ist Ihr Renteneintrittsalter.

Neben laufenden Beiträgen können auch Einmalbeiträge als Zuzahlungen am Ende des Jahres geleistet werden.

Nutzen auch Sie die Steuervorteile für den Ausbau Ihrer Altersvorsorge!

 

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