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Beim Unfall hört die Freundschaft auf

Privater PKW-Verleih ratsam?

veröffentlicht am 15.09.2006

Solange der Freund oder die Freundin mit dem geliehenen Fahrzeug keinen Unfall verursacht, ist ja alles in bester Ordnung. Aber wer zahlt den Schaden, wenn mit dem geliehenen Fahrzeug ein Unfall verursacht wird?

Klären Sie das am besten vor dem Verleih. Sonst wird die Freundschaft im Schadensfall arg strapaziert.

Die Kfz.-Versicherung kommt zwar für die Schäden auf. Aber der Fahrer muss dem Halter bei schuldhafter Verursachung die erhöhten Versicherungsbeiträge durch die SFR-Rückstufung in der Haftpflicht und Kasko einschließlich der Selbstbeteiligung erstatten.

Gibt es keine Kasko, zahlt der schadenverursachende Fahrer die Reparaturkosten sonst allein.

Fährt der Fahrer sogar ohne Führerschein, gibt es keine Kaskoentschädigung, und die Haftpflicht nimmt bei Halter und Fahrer Regress. Zusätzlich gibt es für beide Strafanzeigen.

T.B.

 

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