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Verbesserte Förderung

Basisrente – „Lizenz“ zum Steuersparen?

veröffentlicht am 15.03.2007

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 schuf die Bundesregierung eine verbesserte steuerliche Förderung für die private Basisrente – auch „Rürup“-Rente genannt. Davon profitieren vor allem Selbständige und Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer und Beamte.

Basisrente - Lizenz zum Steuersparen?

Bis 2019 muss das Finanzamt von Amts wegen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüfen, ob für den Steuerpflichtigen das Abzugsvolumen für Vorsorgeaufwendungen nach neuem – gültig ab 1.1.2005 – oder nach altem Recht günstiger ist.

Vor Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007 verpuffte für den Selbständigen oft die steuerliche Berücksichtigung des Beitrages für eine „Rürup“-Rente.

Jetzt ist das anders: Jeder Beitrags-Euro – auch Einmalbeitrag – in eine „Rürup“- Rente wird steuerlich anerkannt. 2007 können Sie 64% – von max.

20.000 € p. a. als Lediger und 40.000 € p. a. als Verheirateter – als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Bis 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz um jährlich 2% auf 100%.

Für 2007 können Sie also 12.800 € bzw. 25.600 € steuerlich absetzen! Bei Arbeitnehmern, Beamten und Freiberuflern mit Beiträgen in ein Versorgungswerk vermindert sich dieser Höchstbetrag.

Die „Rürup“-Rente unterliegt ebenso wie die Gesetzliche Rente im Rentenbezug der Besteuerung. Maßgeblich für den zu versteuernden Anteil ist das Jahr des Rentenbeginns.

Zögern Sie nicht, werden Sie jetzt aktiv. Profitieren Sie von der verbesserten und attraktiven steuerlichen Förderung!

J.E.

 

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