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Altersvorsorge gesichert

Neuer Pfändungsschutz

veröffentlicht am 15.03.2007

Künftig soll die Altersvorsorge Selbständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt werden, wie der Rentenanspruch von Arbeitnehmern.

„Mit diesen Neuregelungen werden selbständige Unternehmer besser abgesichert. Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die heute einen großen Anteil an der Altersversorgung bilden, wird damit deutlich verbessert“, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Es wird aber nur solches Versorgungskapital geschützt, welches unwiderruflich für eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente vorgesehen ist.

Außer für den Todesfall muss ein Kapitalwahlrecht ausgeschlossen sein.

Die Höhe des pfändungsgeschützten Kapitals ist strikt limitiert und vom Lebensalter des Berechtigten abhängig. Die Staffelbeiträge betragen jährlich 2000 € für einen 18-jährigen, bis zu 9000 € für einen 60-jährigen.

T.B.

 

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