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Alterseinkünftegesetz (AltEinKG)

7 Tipps, wie Sie sich eine steuerfreie Lebensversicherung sichern

veröffentlicht am 15.09.2004

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, hatte die unterschiedliche Behandlung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde so verpflichtet, diese Ungleichbehandlung bis zum 01.01.2005 zu beseitigen.

Das derzeit geltende Steuerprivileg für Kapital bildende Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht wird mit In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinKG) für Neuverträge ab dem 01.01.2005 abgeschafft. Wichtig: Auf bestehende Verträge hat die neue gesetzliche Regelung keine Auswirkung.

Sichern Sie sich jetzt die volle steuerfreie Kapitalauszahlung zu Ihrem Wunschtermin. Denn bei einem Vertragsabschluss mit dem spätesten Beginn 01.12.2004 und Einlösung des ersten Beitrages bis zum 31.12.2004 sichern Sie sich das bisher geltende Steuerprivileg bis zum Vertragsablauf.

Sie erhalten nun 7 Tipps, wie Sie der Steuer dieses Jahr noch ein Schnippchen schlagen können:

1. Altersvorsorge durch steuerfreie Kapitalauszahlungen stärken
Durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen werden Altersbezüge zukünftig deutlich stärker besteuert werden. Da macht es Sinn, die Altersvorsorge durch eine steuerfreie Kapitalauszahlung zusätzlich zu ergänzen. Sie sichern sich so einen Mix aus steuerfreiem Kapital und einer steuerpflichtigen gesetzlichen Rente. Eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht bietet sich an. Diese gibt es als fondsgebundene Rente oder in der klassischen Form mit einem Garantiezins.

2. Steuerfreies Kapital vor Vollendung des 60. Geburtstags sichern
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden Kapitalauszahlungen vor Vollendung des 60. Lebensjahres zukünftig zu 100% steuerpflichtig. Sichern Sie sich jetzt noch Ihren Wunschtermin vor Ihrem 60. Geburtstag. Sie müssen lediglich die zur Zeit gültige steuerliche Mindestlaufzeit von 12 Jahren einhalten.

3. Eine steuerfreie Auszahlung für Kinder und Enkelkinder sichern
Eltern oder Großeltern schließen für die Kinder eine langfristige Rentenversicherung ab und sichern so den Kindern ein steuerfreies Kapital. Bei langen Vertragslaufzeiten kommen durch Zins- und Zinseszinseffekte auch bei kleinen Beiträgen sehr interessante Kapitalauszahlungen heraus. Zur Sicherung der Ausbildung sind kürzere Vertragslaufzeiten ab 12 Jahren empfehlenswert.

4. Letzte Chance für eine Direktversicherung über den Arbeitgeber
In diesem Jahr besteht die letzte Möglichkeit eine Direktversicherung mit steuerfreiem Kapitalwahlrecht abzuschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen sparen Sie bis 2008 zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge.

5. Dynamik in bestehende Verträge (wieder) einschließen
Dynamische Anpassungen von Verträgen, die vor dem 01.01.2005 begonnen haben, fallen unter das alte Steuerrecht. Somit sind Kapitalauszahlungen aus dynamischen Anpassungen ab 2005 für „Altverträge“ auch weiterhin steuerfrei. Anderslautende Meldungen in der Presse sind falsch. Es macht also Sinn, in bereits bestehenden Verträgen die dynamische Anpassung zu belassen oder sogar wieder einzuschließen.

6. Einmalbeitrag in Beitragsdepot
Eine sehr beliebte Form, jetzt steuerpflichtiges Kapital in den steuerfreien Raum zu verlagern. Das funktioniert wie folgt: Sie zahlen einen Einmalbetrag von zum Beispiel 10.000 EUR beim Lebensversicherer in ein Beitragsdepot. Von der Einzahlung und den Zinsen wird über 5 Jahre der Beitrag für eine Versicherung bezahlt. Der Vertrag läuft dann weitere 7 Jahre beitragsfrei (5 +7 Modell). Die Zinsen im Beitragsdepot sind in den ersten fünf Jahren steuerpflichtig. Alle Erträge aus der Rentenversicherung sind aber über die gesamte Laufzeit von 12 Jahren steuerfrei. Sie erhalten zum Vertragsablauf eine steuerfreie Kapitalauszahlung. Höhere Einmalbeiträge und längere Vertragslaufzeiten sind selbstverständlich möglich.

7. Erbschaftssicherung
Eine besondere Variante zum Beitragsdepot, hier aber mit zusätzlicher Absicherung im Pflegefall.

Beispiel:
Eine 60-jährige Frau (Mann) zahlt in ein Beitragsdepot ca. EUR 22.500 (ca. 16.000 EUR) ein und kann nach 12 Jahren aus folgenden Optionen auswählen:

  • das Recht auf Abschluss einer Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung, bei Pflegestufe III bis 1.500 EUR monatlicher Leistung, finanziert aus der Ablaufleistung einschließlich der Überschussbeteiligung.
  • Eine lebenslange garantierte Altersrente von monatlich ca. 167,00 EUR (132,00 EUR) zuzüglich Überschussbeteiligung.
  • Rückzahlung eines Garantiekapitals von 23.469 EUR (16.462 EUR) zuzüglich Überschussbeteiligung.

Innerhalb der zwölfjährigen Aufschubzeit wird für den Todesfall der versicherten Person eine Beitragsrückgewähr an die Erben vereinbart.

Fazit: Schieben Sie Ihre Entscheidung nicht heraus. Nur Ihr rechtzeitiges Handeln sichert Ihnen Steuerfreiheit!

T.B.

 

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