Das derzeit
geltende Steuerprivileg für Kapital bildende Lebens- und
Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht wird mit In-Kraft-Treten des
Alterseinkünftegesetzes (AltEinKG) für Neuverträge ab dem
01.01.2005 abgeschafft. Wichtig: Auf bestehende Verträge hat die neue
gesetzliche Regelung keine Auswirkung. Sichern Sie sich jetzt die volle steuerfreie
Kapitalauszahlung zu Ihrem Wunschtermin. Denn bei einem Vertragsabschluss mit
dem spätesten Beginn 01.12.2004 und Einlösung des ersten Beitrages
bis zum 31.12.2004 sichern Sie sich das bisher geltende Steuerprivileg bis zum
Vertragsablauf. Sie erhalten nun 7 Tipps, wie Sie der Steuer
dieses Jahr noch ein Schnippchen schlagen können: 1. Altersvorsorge durch steuerfreie
Kapitalauszahlungen stärken Durch die neuen gesetzlichen
Bestimmungen werden Altersbezüge zukünftig deutlich stärker
besteuert werden. Da macht es Sinn, die Altersvorsorge durch eine steuerfreie
Kapitalauszahlung zusätzlich zu ergänzen. Sie sichern sich so einen
Mix aus steuerfreiem Kapital und einer steuerpflichtigen gesetzlichen Rente.
Eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht bietet sich an. Diese gibt
es als fondsgebundene Rente oder in der klassischen Form mit einem
Garantiezins. 2. Steuerfreies Kapital vor Vollendung des 60.
Geburtstags sichern Nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden
Kapitalauszahlungen vor Vollendung des 60. Lebensjahres zukünftig zu 100%
steuerpflichtig. Sichern Sie sich jetzt noch Ihren Wunschtermin vor Ihrem 60.
Geburtstag. Sie müssen lediglich die zur Zeit gültige steuerliche
Mindestlaufzeit von 12 Jahren einhalten. 3. Eine steuerfreie Auszahlung für Kinder und
Enkelkinder sichern Eltern oder Großeltern schließen
für die Kinder eine langfristige Rentenversicherung ab und sichern so den
Kindern ein steuerfreies Kapital. Bei langen Vertragslaufzeiten kommen durch
Zins- und Zinseszinseffekte auch bei kleinen Beiträgen sehr interessante
Kapitalauszahlungen heraus. Zur Sicherung der Ausbildung sind kürzere
Vertragslaufzeiten ab 12 Jahren empfehlenswert. 4. Letzte Chance für eine Direktversicherung
über den Arbeitgeber In diesem Jahr besteht die letzte
Möglichkeit eine Direktversicherung mit steuerfreiem Kapitalwahlrecht
abzuschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen sparen Sie bis 2008
zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge. | 5. Dynamik in bestehende Verträge (wieder)
einschließen Dynamische Anpassungen von Verträgen, die vor
dem 01.01.2005 begonnen haben, fallen unter das alte Steuerrecht. Somit sind
Kapitalauszahlungen aus dynamischen Anpassungen ab 2005 für
Altverträge auch weiterhin steuerfrei. Anderslautende
Meldungen in der Presse sind falsch. Es macht also Sinn, in bereits bestehenden
Verträgen die dynamische Anpassung zu belassen oder sogar wieder
einzuschließen. 6. Einmalbeitrag in Beitragsdepot Eine
sehr beliebte Form, jetzt steuerpflichtiges Kapital in den steuerfreien Raum zu
verlagern. Das funktioniert wie folgt: Sie zahlen einen Einmalbetrag von zum
Beispiel 10.000 EUR beim Lebensversicherer in ein Beitragsdepot. Von der
Einzahlung und den Zinsen wird über 5 Jahre der Beitrag für eine
Versicherung bezahlt. Der Vertrag läuft dann weitere 7 Jahre beitragsfrei
(5 +7 Modell). Die Zinsen im Beitragsdepot sind in den ersten fünf Jahren
steuerpflichtig. Alle Erträge aus der Rentenversicherung sind aber
über die gesamte Laufzeit von 12 Jahren steuerfrei. Sie erhalten zum
Vertragsablauf eine steuerfreie Kapitalauszahlung. Höhere
Einmalbeiträge und längere Vertragslaufzeiten sind
selbstverständlich möglich. 7. Erbschaftssicherung Eine besondere
Variante zum Beitragsdepot, hier aber mit zusätzlicher Absicherung im
Pflegefall. Beispiel: Eine 60-jährige Frau (Mann) zahlt
in ein Beitragsdepot ca. EUR 22.500 (ca. 16.000 EUR) ein und kann nach 12
Jahren aus folgenden Optionen auswählen:
- das Recht auf Abschluss einer Pflegerentenversicherung ohne
Gesundheitsprüfung, bei Pflegestufe III bis 1.500 EUR monatlicher
Leistung, finanziert aus der Ablaufleistung einschließlich der
Überschussbeteiligung.
- Eine lebenslange garantierte Altersrente von monatlich ca.
167,00 EUR (132,00 EUR) zuzüglich Überschussbeteiligung.
- Rückzahlung eines Garantiekapitals von 23.469 EUR (16.462
EUR) zuzüglich Überschussbeteiligung.
Innerhalb der zwölfjährigen Aufschubzeit
wird für den Todesfall der versicherten Person eine
Beitragsrückgewähr an die Erben vereinbart. Fazit: Schieben Sie Ihre Entscheidung nicht
heraus. Nur Ihr rechtzeitiges Handeln sichert Ihnen Steuerfreiheit! T.B. |