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Neue Rechtslage für Gabelstapler

veröffentlicht am 15.09.2008

Neue Rechtslage für Gabelstapler

Mit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes zum 1. Januar 2008 hat sich auch das Pflichtversicherungsgesetz geändert. Die Gesetzesänderungen haben Folgen bei der Mitversicherung von Hub- und Gabelstaplern in der Betriebshaftpflichtversicherung.

Gabelstapler gelten nun bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht mehr als versicherungspflichtig. Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Deckung überprüfen!

 

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