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Neue Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG

veröffentlicht am 15.09.2008

Neue Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG

Mit BMF-Rundschreiben vom 5. Mai 2008 hat das Bundesministerium der Finanzen auf die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung reagiert. Bei der Ermittlung des Teilwertes einer Pensionsanwartschaft wird weiterhin das vertraglich vereinbarte Pensionsalter zugrunde gelegt. Sofern in der Pensionszusage als vertragliches Pensionsalter auf die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesen wird, gelten folgende Werte:

Geburtsjahrgänge Pensionsalter
Bis 1952 65 Jahre
Ab 1953 bis 1961 66 Jahre
Ab 1962 67 Jahre

 

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