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Haftung für Privat-Pkws von Mitarbeitern bei angeordneter Dienstfahrt

veröffentlicht am 15.09.2008

Haftung für Privat-Pkws von Mitarbeitern bei angeordneter Dienstfahrt

Häufig nutzen Mitarbeiter ihre privaten Autos für Dienstfahrten. Mal wird die Post vom Postamt geholt oder schnell ein Einkauf erledigt. Passiert auf dieser Dienstfahrt ein Unfall, so haftet der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für Kasko-Schäden am Privat-Pkw. Die Haftung erstreckt sich auch auf den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes.

Kommen solche Fahrten regelmäßig und in größerem Umfang vor, können Sie das Risiko für Ihr Unternehmen gezielt kalkulieren – mit einer Dienstreise-Kaskoversicherung.

 

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