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Vermögensschäden meiden

Haftungsfalle Ehrenamt

veröffentlicht am 15.09.2009

Ehrenamtliche Aktivitäten in Beiräten, Sportvereinen und Hilfsorganisationen sind beliebt und werden immer gebraucht. Aber wie sieht die Haftung für den Verein und die handelnden Personen aus?

Fehler bei der Ausschreibung, beim Bau des neuen Clubhauses, steuerrechtliche Konflikte oder ein Unfall bei einer Veranstaltung: Wer trägt die Verantwortung? Und wer haftet?

Laut aktueller Gesetzeslage haftet zwar grundsätzlich der Verein für seine Vorstände und Mitglieder.

Jedoch kann der Verein (oder auch Dritte) die ehrenamtlichen Vereinsvorstände und Beiräte bei Fehlverhalten für Vermögensschäden unmittelbar und mit ihrem Privatvermögen haftbar machen!

Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können Sie die Entscheidungsträger schützen. Gehen Sie sicher, damit die Ehrenämter auch weiterhin sorgenfrei besetzt werden!

 

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