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Betriebliche Altersversorgung

Neues Bilanzrecht ab 2010

veröffentlicht am 14.09.2009

Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) sieht ab Januar 2010 neue Bewertungsvorschriften für Rückstellungen von Pensionsverpflichtungen vor.

Der bisher verwendete Rechnungszins von 6 Prozent ist nicht mehr zulässig. Der Zinssatz muss sich zukünftig stärker am Marktniveau orientieren. Außerdem sollen zukünftige Entwicklungen bei Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen stärker berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen werden zu einer Erhöhung der Rückstellungen führen. Eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen in einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse ist eine Alternative. Sprechen Sie bei Bedarf mit uns!

 

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