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Gruppenunfall

Ihre Mitarbeiter: Ihr wichtigstes Kapital!

veröffentlicht am 15.09.2009

Ein Unfall verändert das Leben. Für den Betroffenen, aber auch für Sie als Arbeitgeber! Die Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG) bieten keinen umfassenden Schutz.

Immer wieder gibt es im Leistungsfall Probleme mit der BG: Wann liegt ein Arbeitsunfall vor? Wie verhält es sich bei Dienstfahrten von Verkäufern? Lag das Restaurant für die Mittagspause auf dem direkten Weg? Ist der kurze Zwischenstopp für eine private Besorgung noch Arbeitszeit? Das Abendessen in einer anderen Stadt sicher nicht. In einem Fall lehnte das Bundessozialgericht sogar Ansprüche eines Mitarbeiters ab, der nach Feierabend die betriebliche Hebebühne reparierte (Az. B 2 U 12/08 R).

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. Dezember 2008 (BFH Az. VI R 9/05) sind Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung nicht zu versteuern. Lediglich die bis zum Leistungsfall gezahlten Arbeitgeberbeiträge in die Gruppenunfallversicherung sind für den Betroffenen steuerpflichtig.

Dies aber nur zu 50 Prozent, da jeweils hälftig das Unfallrisiko privat oder beruflich besteht.

Als zusätzliche Versorgung ist eine Gruppenunfallversicherung ein wichtiger Pluspunkt zur Mitarbeiterbindung und Kostenabsicherung. Wenn Sie Fürsorge für Ihre Mitarbeiter leisten wollen, dann sprechen Sie mit uns.

 

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