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Neue Regeln

Drohnen-Verordnung in Kraft getreten

veröffentlicht am 15.09.2017

Am 6. April 2017 wurde die Drohnen-Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 7. April 2017 ist sie in Kraft getreten.

Es wurden unter anderem Erlaubnispflicht, Kennzeichnungsnachweis und Flugverbotszonen geregelt. Die neuen Regeln gelten für privat und gewerblich genutzte Drohnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) www.bmvi.de unter dem Stichwort „Drohnen-Verordnung“.

Haftung und Versicherungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme sind weiterhin in den §§ 33 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Durch Drohnen verursachte Schäden sind in der Regel durch eine Privat- oder Betriebshaftpflicht nicht gedeckt.

Ob eine zusätzliche Luftverkehrshaftpflicht erforderlich ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

 

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