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Fremdreiterrisiko mitversichern!

Pferdehalter und Haftung

veröffentlicht am 16.03.2018

Wer ein Pferd zu Hobbyzwecken hält, haftet für jeden verursachten Fremdschaden, den Pferd und Reiter verursachen. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an.

Ihre Pferde- beziehungsweise Tierhalter-Haftpflicht sollte unbedingt das Fremd- und Gastreiterrisiko beinhalten. Der gelegentliche Reiter wird als Tierhüter im klassischen Sinne angesehen und ist dann im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Fremdschäden mitversichert. Personen, die mit oder ohne geringe Nutzungsentschädigung eine Reitbeteiligung eingehen, gelten auch als Fremdreiter und Tierhüter. Für den Pferdebesitzer ist besonders wichtig, dass Ansprüche des Tierhüters gegen Sie als Tierhalter mitversichert sind.

Als Halter des Pferdes sind Sie in der Schadensersatzpflicht, wenn der Reiter durch das Fehlverhalten Ihres Pferdes, zum Beispiel durch einen Biss während eines Ausritts, zu Schaden kommt.

 

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