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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Neues Gesetz stärkt Ihre Rechte!

veröffentlicht am 15.03.2008

Für neue Versicherungsverträge gilt seit Januar 2008 auch neues Recht. Für Altverträge tritt das Gesetz zum 01.01.2009 in Kraft.

Der Gesetzgeber hat das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und damit die rechtliche Grundlage für Versicherungsverträge aktualisiert. Ziel des Gesetzes ist, den Verbraucherschutz zu stärken. Das neue Gesetz bringt für Sie daher überwiegend Vorteile. Einige Versicherer erklärten deshalb, sie würden das neue VVG zum Vorteil ihrer Kunden bereits 2008 anwenden.

Was ändert sich für Sie? Zum Beispiel endet Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht nun mit der Antragstellung.

Nach neuem Recht müssen Sie Ihrem Versicherer vor Vertragsabschluss nur noch die Informationen geben, die konkret in Textform nachgefragt werden.

Eine besondere Bedeutung hat die Aufgabe des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“. Bei grob fahrlässigen Pflichtverstößen richtet sich der Umfang der Leistungsfreiheit zukünftig nach dem Grad des Verschuldens. Versicherte gehen in solchen Fällen also nicht mehr leer aus.

Besser ist jedoch, vertraglich zu vereinbaren, dass der Versicherer ganz auf eine Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit verzichtet. Eine solche Vereinbarung ist im Einzelfall möglich.

Bei vorsätzlichen Verstößen bleibt es bei der Leistungsfreiheit des Versicherers. Einfache fahrlässige Verstöße bleiben für Sie dagegen folgenlos. Darüber hinaus wurden umfangreiche Informationsund Dokumentationspflichten für Versicherer und Vermittler eingeführt. Die Folge wird wohl eine zunehmende Papierflut sein.

 

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