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Haftung

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

veröffentlicht am 15.03.2008

Ein Achtjähriger wird von seinen Freunden angefeuert, sein Fahrrad auf dem Bürgersteig loszulassen. Er will testen, wie lange es führerlos weiterfährt. Es kommt, was kommen muss: Das Rad kollidiert mit einem Fahrzeug.

Der Bundesgerichtshof hat in einem konkreten Fall entschieden, dass der Autofahrer keinen Schadenersatz geltend machen kann (BGH, Az. VI ZR 42/07).

Dem Urteil zufolge sind Kinder unter zehn Jahren damit überfordert, die besonderen Gefahren des motorisierten Straßenverkehrs zu erkennen.

Sie können Entfernungen und Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer nicht richtig einschätzen und sich nicht entsprechend verhalten.

Kinder sind oft zu keinem verkehrsgerechten Verhalten fähig. Das liegt an ihrem Bewegungs- und Erprobungsdrang, mangelnder Konzentrationsfähigkeit, ihrem gruppendynamischen Verhalten sowie ihrer Impulsivität, so der BGH.

 

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