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Haftpflicht

Pferde, Hunde und Exoten

veröffentlicht am 15.03.2010

Tierhalter sind für die Schäden haftbar, die ihre tierischen Mitbewohner anrichten.

Foto: Antje Lindert-Rottke – www.Fotolia.com

Besonders teuer wird es, wenn Personen durch Ihre Haustiere so schwer verletzt werden, dass sie nicht mehr arbeiten können.

Für Schäden, von Kaninchen, Hamstern oder Katzen verursacht, ist eine Privathaftpflicht ausreichend. Nicht automatisch mitversichert ist das Halten von Schlangen, Reptilien, Spinnen oder anderen exotischen Tierarten. Halter derartiger Tiere müssen eine Sondervereinbarung mit dem Haftpflichtversicherer treffen.

Halter von Hunden und Pferden benötigen eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Für Hundehalter gilt in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt eine Versicherungspflicht. Komplizierter ist es in den übrigen Bundesländern. Dort ist die Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde vom Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung abhängig. Welche Rassen als gefährlich angesehen werden, ist sehr uneinheitlich geregelt. Policen gibt es ab rund 50 Euro im Jahr. Wichtig ist eine hohe Deckungssumme.

 

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