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Privathaftpflicht

Leistungsunterschiede

veröffentlicht am 15.09.2005

Die seit wenigen Jahren angebotene Forderungsausfall-Deckung greift, wenn ein bekannter Schädiger über keine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt, zahlungsund leistungsunfähig ist und eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird. In Erweiterung dieser allgemeinen Regelung schließen einige Anbieter nun im Rahmen der Forderungsausfall-Deckung auch Schäden durch Vorsatztaten des Schädigers ein.

Wichtig für Eltern: Wenn Ihr Kind im Alter bis zu 6 Jahren – im Straßenverkehr bis zu 10 Jahren – einen Schaden verursacht, haften Sie nur, wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn nicht, fühlen Sie sich vielleicht trotzdem verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Der Schutz für Schäden durch deliktunfähige Kinder ohne Altersbegrenzung ist versicherbar.

S.B.

 

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