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Privathaftpflicht

Mietsachschäden

veröffentlicht am 15.09.2005

In der Haftpflichtversicherung sind Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei fast allen Versicherern sind zumindest Mietsachschäden an Immobilien mitversichert.

Diese Klausel ist nicht nur für Mieter notwendig. Als Besitzer einer selbst bewohnten Immobilie könnten Sie auch Mieter in einer Ferienwohnung oder einem Hotel sein. Die durch Brand ausgelöste Zerstörung eines Hotels kann sechs- bis siebenstellige Kosten verursachen. Die Deckungssumme von Mietsachschäden reicht bei einer Basisdeckung oft nicht aus. Sie sollte daher so hoch wie möglich sein.

Für Schäden an einer gemieteten Garage sowie an Heizungs- und Elektrogeräten entfällt die Deckung. Auch Schäden an der Gebäudeverglasung werden nicht ersetzt. Dafür ist der Abschluss einer Glasversicherung möglich. Oder Sie tragen dieses Risiko selbst.

S.B.

 

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