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Aus der Schadenpraxis

Zeitwert in der Haftpflichtversicherung

veröffentlicht am 15.03.2004

Zeitwert in der HaftpflichtversicherungImmer wieder kommt es bei schuldhaft verursachten Sachschäden im privaten und gewerblichen Bereich im Zuge der Schadenregulierung durch die Haftpflichtversicherung zu Verständnisschwierigkeiten bei den Beteiligten.

Warum kürzt der Versicherer die Entschädigungsleistung?

Bei Sachschäden wird die Reparatur oder sofern möglich, der Ersatz der beschädigten Sachen bezahlt. Eine Sache, die sich im Gebrauch befindet, unterliegt einer Abnutzung. Der Wert einer Sache nimmt dadurch ab.

Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Wiederherstellung in den Zustand vor der Beschädigung oder Zerstörung.

Nach gesetzlichen Bestimmungen haben Sie al Schadenveruracher und Ihr Ver icherer Wertverbesserungen, die sich durch Reparatur oder Neuanschaffung ergeben, aber nicht zu ersetzen.

Deshalb gilt: Sagen Sie einem Geschädigten nicht zu, den Neupreis zu ersetzen. Sonst zahlen Sie als Schadenverursacher mehr, als Sie nach gesetzlichen Bestimmungen ersetzen müssen. Überlassen Sie die Schadenregulierung Ihrer Haftpflichtversicherung.

Sofern der Schaden nicht ersatzpflichtig ist oder die Schadenforderung des Geschädigten ungerechtfertigt hoch ist, wehrt der Haftpflichtversicherer diese Forderungen für Sie ab. Sie haben deshalb für keine Differenz aufzukommen.

S.B.

 

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