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Haftpflicht

Vermieter haften für ihre Mieter

veröffentlicht am 15.03.2004

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Gemeinschaften von Wohnungseigentümern (WEG) schließt der Verwalter ab. Sie schützt aber nur vor den Gefahren aus dem Gemeinschaftseigentum.

Wohnungseigentümer haben aber vielfältige Risiken aus dem Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht. Diese Risiken sind aber über die Haftpflicht der WEG nicht versichert.

Der Vermieter einer Eigentumswohnung haftet beispielsweise für Schäden, die dem Mieter durch Mängel der Mietsache entstehen. Der Wohnungseigentümer hat sogar für vom Mieter verursachte Schäden wie bei eigenem Verschulden einzutreten.

Fazit: Vermietete Eigentumswohnungen müssen gesondert Haftpflicht versichert werden.

M.W.

 

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