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Verdienstausfall

Ab 1.1.2009 nicht versichert!

veröffentlicht am 15.09.2008

Die Gesundheitsreform sieht vor, dass gesetzlich krankenversicherte Selbstständige ab dem 1. Januar keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben (§ 44 SGB V).

Krankenkassen müssen ihren Versicherten aber das Krankengeld im Rahmen der Wahltarife anbieten (§ 53 SGB V). Eine Umfrage der Redaktion bei Krankenkassen hat bis zum Redaktionsschluss keine Klarheit gebracht, wie dieses genau aussehen wird.

Wer also bisher seinen Verdienstausfall über eine Krankenkasse versichert hat, wird sich rechtzeitig kümmern müssen, um nicht bald ohne Versicherungsschutz dazustehen. Ein Krankengeld einer privaten Krankenversicherung wäre für viele Versicherte eine echte Alternative. Wir helfen Ihnen gern weiter.

 

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