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Pensionszusagen

Nachfinanzierungsbedarf

veröffentlicht am 15.09.2010

Mit Erstellung der Bilanz auf den 31.12.2010 haben Unternehmen das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verpflichtend anzuwenden.

Betroffen sind auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die ihre Altersvorsorge über die GmbH geregelt haben. Denn die Rückstellung in der Bilanz wird ab 2010 anders bewertet.

Dem BilMoG zufolge ist die Rückstellung künftig auf den „Erfüllungsbetrag“ abzustellen. Im Vergleich zum bisherigen Wertansatz kann dies zu erheblichen Unterschieden führen, die den Nachfinanzierungsbedarf verschärfen.

Bislang aufgeschobene Beratung wird jetzt noch dringlicher. Neben einer Nachfinanzierung sollte alternativ eine Auslagerung der Pensionszusage aus dem Unternehmen geprüft werden.

 

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