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Gesundheitsreform

Alles wird neu justiert

veröffentlicht am 15.09.2008

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Beitragssatz Experten zufolge einheitlich auf 15,5 % steigen. Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten einen Pauschalbetrag aus dem Gesundheitsfonds. Reichen die Pauschbeträge nicht, muss die Kasse den Beitrag erhöhen.

Private Krankenversicherer haben wegen grundrechtlicher Unzulässigkeiten Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform eingelegt. Die Entscheidung steht noch aus. Die Gesundheitsreform schreibt der PKV in der Vollversicherung bei Versichererwechsel die Mitnahme der Alterungsrückstellungen vor. Neuverträge ab 1. Januar 2009 werden deshalb teurer. Für Bestandskunden ist es im 1. Halbjahr möglich, eine reduzierte Alterungsrückstellung mitzunehmen. Allerdings nur, wenn sie für mindestens 18 Monate in den neuen Basistarif wechseln. Erst danach ist der Übergang in den „Wunschtarif“ erlaubt. Die Leistungen im Basistarif sind ähnlich wie in der GKV. Vorschnelles Handeln sollte unterbleiben. Vor- und Nachteile sind in einer individuellen Beratung abzuwägen.

Tipp: Arbeitnehmer können von der GKV zur PKV wechseln, wenn das Einkommen drei volle Kalenderjahre über der jeweiligen Jahresentgeltgrenze lag. Auch Gründer und Selbstständige sollten die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen vergleichen.

 

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